Vorsicht bei Werbeschreiben zu Smart Metern

Aktuelles

Derzeit erhalten Haushalte in Schorndorf Postwurfsendungen der DMG Deutsche Messwesen GmbH zum Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter). Wir möchten Sie über den Hintergrund informieren und einordnen, was das für Sie bedeutet.

Wichtig zu wissen


Die Schreiben stammen nicht von den Stadtwerken Schorndorf und wurden auch nicht in deren Auftrag versendet.
Die Stadtwerke Schorndorf sind im Netzgebiet Schorndorf der gesetzlich zuständige Ansprechpartner für Stromzähler und intelligente Messsysteme (sogenannter grundzuständiger Messstellenbetreiber).
 
 
Wer ist die DMG Deutsche Messwesen GmbH?
Nach Angaben der Verbraucherzentrale ist die Deutsche Messwesen GmbH kein grundzuständiger bzw. gesetzlich zuständiger Messstellenbetreiber, sondern ein sogenannter wettbewerblicher Messstellenbetreiber. Die Schreiben der DMG dienen der Kundengewinnung und stellen ein freiwilliges Angebot dar.
 
 
Wann ist ein Smart Meter gesetzlich vorgesehen?
Der gesetzlich vorgesehene Austausch von Stromzählern und der Einbau intelligenter Messsysteme erfolgen schrittweise bis 2032. Intelligente Messsysteme sind insbesondere vorgesehen bei:

  • einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden
  • Wärmepumpen oder Wallboxen
  • größeren Photovoltaikanlagen

Wenn für Ihren Haushalt der Einbau eines Smart Meters gesetzlich erforderlich wird, informieren die Stadtwerke Schorndorf Sie rechtzeitig – ohne dass Sie selbst aktiv werden müssen.
 
 
Müssen Sie auf das Schreiben reagieren?
Nein. Die in den Schreiben der DMG genannten Fristen sind keine gesetzlichen Fristen. Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten haben, müssen Sie deshalb nicht handeln.
Verbraucherinnen und Verbraucher sind nicht verpflichtet, Kontakt mit dem Unternehmen aufzunehmen oder das Angebot anzunehmen. Für die meisten Haushalte besteht aktuell kein Handlungsbedarf.
 
 
So prüfen Sie ein Angebot
Falls Sie sich trotzdem näher mit einem solchen Schreiben befassen möchten, lohnt sich ein genauer Blick auf die Details:
 

  • Prüfen Sie, von welchem Unternehmen das Schreiben stammt.
  • Lesen Sie Preisangaben und Vertragsbedingungen aufmerksam.
  • Vergleichen Sie Leistungen und mögliche Zusatzkosten.
  • Achten Sie besonders auf laufende Kosten, Vertragslaufzeiten und Kündigungsbedingungen.
  • Geben Sie Zähler- oder Vertragsdaten nur weiter, wenn Ihnen der Anbieter bekannt ist.
  • Lassen Sie sich bei Unklarheiten beraten.

 
 
Sie sind sich unsicher?
Haben Sie ein solches Schreiben erhalten und wissen nicht, ob Sie handeln müssen? Die Stadtwerke Schorndorf beraten Sie gerne persönlich und prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob für Ihren Haushalt überhaupt Handlungsbedarf besteht.
 
Kontaktieren Sie unseren Kundenservice – wir helfen Ihnen weiter.