Schwab, Manuel
Messstellenbetreib
Das Stromnetz der Stadtwerke Schorndorf GmbH verbindet Haushalte, Unternehmen und Energieanlagen in Schorndorf zuverlässig mit dem Stromversorgungssystem. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um Netzanschluss, Einspeisung, Netznutzung, technische Anforderungen und Netzdaten.
Sie möchten ein Gebäude neu an das Stromnetz anschließen oder einen bestehenden Anschluss ändern, verstärken, versetzen oder stilllegen? Hier finden Sie den Ablauf, die erforderlichen Angaben und die technischen Grundlagen.
Bei bestimmten Anschlüssen kann ein Baukostenzuschuss anfallen. Die Höhe und Berechnung richten sich nach den geltenden gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben.
Die Kosten für einen Netzanschluss hängen unter anderem von Anschlussart, Anschlussleistung und den örtlichen Gegebenheiten ab. Die maßgeblichen Kostenregelungen finden Sie hier.
Vor Tiefbauarbeiten sollten Sie prüfen, ob Leitungen im betroffenen Bereich verlaufen. Über unsere Planauskunft erhalten Sie die erforderlichen Informationen für Ihre Planung.
Sie möchten eine Photovoltaikanlage, einen Batteriespeicher, ein BHKW oder eine andere Erzeugungsanlage an unser Stromnetz anschließen? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Anmeldung, Netzanschluss und Inbetriebsetzung.
So funktioniert der Anschluss
Von der ersten Anfrage bis zur Inbetriebsetzung durchläuft Ihre Erzeugungsanlage mehrere Schritte:
Anträge und weitere Formulare zur Anmeldung, zum Netzanschluss und zur Inbetriebsetzung finden Sie zentral in unserem Netzanschlussportal.
Für Erzeugungsanlagen gelten abhängig von Leistung und Netzebene unterschiedliche technische Anforderungen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden technischen Anschlussregeln.
Für Kleinsterzeugungsanlagen gelten besondere Vorgaben für Anmeldung und Anschluss.
Für BHKW und weitere Erzeugungsanlagen gelten je nach Anlagentyp, Leistung und Netzebene unterschiedliche technische Anforderungen.
Für Batteriespeicher gelten besondere Anforderungen an Anschluss, Messung und Betrieb. Die erforderlichen technischen Unterlagen finden Sie hier.
Nach Fertigstellung der Anlage wird die Inbetriebsetzung mit den erforderlichen Angaben und Nachweisen beantragt.
Hier veröffentlichen wir die gesetzlich vorgeschriebenen Netzdaten und weitere netzbezogene Informationen unseres Stromverteilnetzes. Die Daten werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aktualisiert.
Hier finden Sie die aktuellen Strukturmerkmale und netzrelevanten Daten unseres Stromverteilnetzes gemäß § 23c EnWG.
| Netzstrukturdaten JAHR] | [DOWNLOAD: PDF + CSV/maschinenlesbares Format] |
| Stromkreislänge Kabel/Freileitungen nach Netzebenen | |
| Installierte Leistung der Umspannebenen | |
| Entnommene Jahresarbeit je Netzebene (kWh) | |
| Entnahmestellen je Netz- und Umspannebene | |
| Vorhandene intelligente Messsysteme | |
| Entnahmestellen mit iMSys | |
| Anschlüsse >3 bzw. >6 Monate | |
| Anzahl Vereinbarungen nach §14a | |
| Einwohnerzahl | ca. 41.500 |
| Versorgte Fläche | ca. 43 km² |
| Geografische Fläche | ca. 57 km² |
| Anzahl RLM/ZSG und sonstige Entnahmestellen | |
| Name des grundzuständigen MSB | Stadtwerke Schorndorf GmbH |
| Ansprechpartner Netzzugang | |
| Aggregierte Daten zu Laststeuerungsmöglichkeiten: | |
| Anonymisierte und aggregierte Daten zu Laststeuerungsmöglichkeiten | |
| Aggregierte Einspeisedaten | |
| Jahreshöchstlast und 15-Minuten-Lastgang | |
| Summenlast nicht leistungsgemessener Kunden und Netzverluste | |
| Summenlast Fahrpläne und Restlastkurve | |
| Höchstentnahmelast und Netzbezug | |
| Summe aller Einspeisungen je Spannungsebene | |
| Verlustenergiemengen je Netzebene (kWh) | |
| Durchschnittsverluste je Netzebene (%) | |
| Beschaffungskosten Verlustenergie (ct/kWh) |
Hier informieren wir über aktuelle Netzengpässe und den jeweiligen Status.
Aktuell bestehen keine Netzengpässe.
Hier veröffentlichen wir die Feststellung des Grundversorgers für unser Netzgebiet einschließlich des jeweiligen Gültigkeitszeitraums.
[DATUM: Feststellung] --> MSB Manuel Schwab
[TEXT: Grundversorger]
[LINK/DOKUMENT: Feststellung]
Für die Nutzung unseres Stromnetzes gelten gesetzliche und regulatorische Vorgaben. Hier stellen wir die relevanten Netzzugangsbedingungen, Netzentgelte und Marktpartnerunterlagen bereit.
Die Netzentgelte gelten für die Nutzung des Stromnetzes und der vorgelagerten Netze. Hier finden Marktpartner die jeweils geltenden Preisblätter und ergänzenden Informationen.
[DATEI: weitere Preisblätter/Entgeltkomponenten]
[DOWNLOAD: maschinenlesbare Netzentgeltdaten]
Lieferanten und weitere Marktpartner finden hier die für den Zugang zu unserem Stromnetz erforderlichen Verträge, Kommunikations- und Prozessinformationen.
Die geltenden Bedingungen für die Nutzung unseres Stromnetzes einschließlich ergänzender Regelungen und Ansprechpartner erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Für individuelle Netzentgelte und weitere Marktpartnerprozesse stellen wir die jeweils geltenden Informationen und Dokumente bereit.
Für den Anschluss und Betrieb elektrischer Anlagen gelten gesetzliche und technische Vorgaben. Hier stellen wir die für unser Netz geltenden Grundlagen, technischen Anschlussbedingungen, Messkonzepte und Formulare bereit.
Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt die allgemeinen Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung in Niederspannung.
Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) legen die Anforderungen für den Anschluss elektrischer Anlagen an unser Netz fest. Bitte verwenden Sie immer die aktuell veröffentlichte Fassung.
Für bestimmte Netzanschlüsse und Netzebenen gelten zusätzliche technische Mindestanforderungen.
Für Erzeugungsanlagen, Speicher und besondere Anschlusskonstellationen stellen wir standardisierte Messkonzepte bereit.
[DATEI: Messkonzept 1–6]
[DATEI: Messkonzept 7–40]
[DATEI: Messkonzept Mieterstrom]
[DATEI: Messkonzept Speicher]
Die Energiewende führt zu einem steigenden Strombedarf durch Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge und Batteriespeicher. Mit der Regelung des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wird sichergestellt, dass diese Anlagen zuverlässig in das Stromnetz integriert werden können. Gleichzeitig profitieren Betreiberinnen und Betreiber von reduzierten Netzentgelten.
Die Regelung gilt für neu angeschlossene steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer elektrischen Anschlussleistung von mehr als 4,2 kW, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden. Dazu zählen insbesondere:
Betreiberinnen und Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen erhalten eine Reduzierung der Netzentgelte. Die Vergünstigung wird über den Stromlieferanten berücksichtigt und kann je nach gewähltem Modell unterschiedlich ausfallen.
Durch die neuen Regelungen erhalten Kundinnen und Kunden zudem einen schnelleren und verlässlichen Netzanschluss für ihre Anlagen.
Um die Stabilität des Stromnetzes sicherzustellen, kann der Netzbetreiber in seltenen Ausnahmesituationen die Leistung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen vorübergehend reduzieren. Dies geschieht ausschließlich bei drohenden Netzengpässen.
Eine vollständige Abschaltung der Anlage findet nicht statt. Für die betroffenen Verbrauchseinrichtungen bleibt stets eine Mindestleistung verfügbar. Der normale Stromverbrauch im Haushalt wird dadurch nicht beeinträchtigt.
Für Anlagen, die bereits vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, gelten besondere Übergangs- und Bestandsschutzregelungen. In vielen Fällen besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme an der neuen Regelung.
Die Anmeldung und technische Umsetzung erfolgt in der Regel durch Ihre Elektrofachkraft im Rahmen der Installation und Inbetriebnahme der Anlage.
Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie hier:
FAQs unter 007/008/009 4 dokumente
berechnung
Der Messstellenbetrieb umfasst den Einbau, Betrieb, die Wartung und den Austausch von Stromzählern sowie die Erfassung und Übermittlung der Messwerte. Die Stadtwerke Schorndorf GmbH übernimmt diese Aufgaben als grundzuständiger Messstellenbetreiber im Stromnetzgebiet Schorndorf, sofern kein anderer Messstellenbetreiber beauftragt wurde.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Sie den Messstellenbetrieb auch von einem anderen Messstellenbetreiber durchführen lassen. Informationen zu den Möglichkeiten und Voraussetzungen finden Sie hier:
[LINK: Informationen zum Messstellenbetreiberwechsel]
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber stellen wir die gesetzlich vorgesehenen Standardleistungen bereit. Darüber hinaus können weitere Zusatzleistungen angeboten werden.
[DATEI/LINK: Übersicht Standardleistungen]
[DATEI/LINK: Übersicht Zusatzleistungen]
Die jeweils geltenden Entgelte für den Messstellenbetrieb veröffentlichen wir zusammen mit den gesetzlich vorgeschriebenen Preisangaben. Die Preisblätter enthalten die voraussichtlichen jährlichen Entgelte für mindestens drei Jahre.
[DATEI: Preisblatt Messstellenbetrieb 2026–2028]
[LINK: aktuelle Preisblätter]
Für Lieferanten, Messstellenbetreiber und weitere Marktpartner stellen wir die erforderlichen Vertrags- und Kommunikationsunterlagen bereit.
[DATEI: Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag]
[DATEI: Messstellenvertrag]
[DATEI: Abrechnungsvereinbarung Messstellenbetriebsentgelt]
[DATEI: Kontaktdatenblatt]
Stand der Informationen: [DATUM]
[HTML: Zuständigkeiten / Rollen]
[LINK: MsbG – aktuelle Fassung]
[DATEI: Preisblatt MSB JAHR]
[DATEI: Informationen Standardleistungen]
[DATEI: Zusatzleistungen] --> werden aktuell erstellt
[DATEI: Messstellenvertrag]
[DATEI: Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag]
[DATEI: Abrechnungsvereinbarung]
[DATEI: Entgelte moderne Messeinrichtungen]
[DATEI/LINK: Zertifikate und Kontaktdatenblatt]
Moderne Messeinrichtungen sind digitale Stromzähler, die den bisherigen Zähler ersetzen. Ein intelligentes Messsystem, auch Smart Meter genannt, besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einem Smart-Meter-Gateway und ermöglicht die sichere digitale Übertragung von Messwerten.
Der Einbau eines intelligenten Messsystems richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Dazu gehören insbesondere bestimmte Verbrauchs- und Erzeugungsfälle. Dazu zählen beispielsweise Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 kWh, bestimmte Betreiber von Erzeugungsanlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung sowie steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG.
Auch in weiteren Fällen kann der Einbau eines intelligenten Messsystems vorgesehen werden.
Wenn der Einbau eines intelligenten Messsystems vorgesehen ist, informieren wir die betroffenen Anschlussnutzer rechtzeitig über den geplanten Einbau und die weiteren Schritte. Die gesetzliche Vorabinformation erfolgt grundsätzlich mindestens drei Monate vor dem Einbau.
Für den Einbau selbst müssen Sie in der Regel nichts weiter veranlassen. Über den konkreten Termin und gegebenenfalls erforderliche Vorbereitungen informieren wir Sie rechtzeitig.
Weitere Informationen zu intelligenten Messsystemen, modernen Messeinrichtungen und dem gesetzlichen Smart-Meter-Rollout finden Sie in unseren FAQ und bei der Bundesnetzagentur.
[DATEI: FAQ – Installation eines intelligenten Messsystems]
[LINK: Bundesnetzagentur – Roll-out intelligenter Messsysteme]
Gut zu wissen: Für den Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme gelten gesetzliche Vorgaben zu Messung, Datensicherheit und Datenschutz.
Elektroinstallationsunternehmen, die in unserem Netzgebiet elektrische Kundenanlagen errichten, ändern oder instand halten, benötigen grundsätzlich eine Eintragung in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers gemäß § 13 Abs. 2 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).
Bereits bei einem anderen Netzbetreiber eingetragen?
Wenn Ihr Unternehmen bereits in einem Installateurverzeichnis eingetragen ist, können Sie grundsätzlich auch in unserem Netzgebiet tätig werden. Eine zusätzliche Eintragung ist nicht erforderlich, sofern die hierfür geltenden Voraussetzungen erfüllt sind.
In unser Installateurverzeichnis werden grundsätzlich Installationsunternehmen mit Firmensitz in unserem Netzgebiet aufgenommen.
Für die Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern und Elektroinstallationsunternehmen gelten die gemeinsamen Grundsätze von ZVEH und BDEW. Sie schaffen einen einheitlichen Rahmen für die sichere Ausführung von Arbeiten an elektrischen Anlagen und unterstützen die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern und Installationsunternehmen.
[LINK: Grundsätze für die Zusammenarbeit mit dem Elektrotechniker-Handwerk]
Die Eintragung in unser Installateurverzeichnis können Sie schriftlich beantragen. Bitte reichen Sie hierfür die folgenden Unterlagen vollständig ein:
[DATEI: Antrag auf Eintragung in das Installateurverzeichnis]
[DATEI: erforderliche Nachweise]
[DATEI: weitere Unterlagen]
Messstellenbetreib