Gasnetz

Das Gasnetz in Schorndorf stellt die Verbindung zwischen angeschlossenen Gebäuden und dem öffentlichen Gasverteilnetz her. Auf dieser Seite finden Sie die für Anschlussnehmer, Installateure und Marktpartner relevanten Informationen zu Netzanschluss, technischen Grundlagen, Netzdaten und Netzzugang. Der Netzbetrieb erfolgt durch die Netze BW GmbH.

Das Gasnetz gehört der Gasnetzgesellschaft Schorndorf GmbH & Co. KG. Der technische Betrieb und die netzbezogenen Veröffentlichungen erfolgen durch die Netze BW GmbH. Soweit eine Information oder ein Dokument unmittelbar beim zuständigen Netzbetreiber veröffentlicht wird, verlinken wir auf die entsprechende Originalquelle.

Störungsrufnummer 

0800 3629-447 (Gas)

Netzanschluss online beantragen

Beantragen Sie Ihren Netzanschluss einfach und digital über unser Netzanschlussportal. Hier können Sie Anträge stellen, Unterlagen einreichen und den Bearbeitungsstatus Ihres Netzanschlusses einsehen.

Sie möchten ein Gebäude in Schorndorf an das Gasnetz anschließen oder einen bestehenden Anschluss ändern? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Netzanschluss, zu den erforderlichen Unterlagen und zum Ablauf. Da das Gasnetz von der Netze BW GmbH betrieben wird, erfolgt die technische Abwicklung nach den Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers.

Bereitstellen / verlinken:
[DATEI/LINK: Gas-Netzanschlussanfrage]
[DATEI/LINK: erforderliche Planunterlagen]
[DATEI/LINK: technische Anschlussunterlagen]
[LINK: Netze BW – Anschlussservice Gas]

Empfohlene Links:
[LINK: Netzanschlussportal / Anfrageformular]
[LINK: Ansprechpartner Netze BW]

Hinweis: Auf der SWS-Seite sollte nur das bereitgestellt werden, was ihr lokal benötigt; die Originalprozesse und Betreiberinformationen sollten direkt bei Netze BW verankert sein.

Für den Anschluss und die Nutzung des Gasnetzes gelten gesetzliche und technische Vorgaben. Hier finden Sie die für das Gasnetz in Schorndorf relevanten Unterlagen. Die jeweils verbindlichen technischen Vorgaben des Netzbetreibers Netze BW stellen wir direkt bereit oder verlinken auf die aktuelle Originalquelle.

Bereitstellen / verlinken:

[LINK/DATEI: NDAV]
[LINK/DATEI: technische Mindestanforderungen / TAB Gas]
[LINK/DATEI: ergänzende Bedingungen des Netzbetreibers]
[LINK/DATEI: technische Formulare]
[LINK: Netze BW – technische Vorgaben Gas]

Hinweis: § 22 EnWG verpflichtet Betreiber von Gasversorgungsnetzen zur Festlegung und Veröffentlichung technischer Mindestanforderungen. § 4 Abs. 2 und 3 NDAV regelt die Veröffentlichung der Allgemeinen Bedingungen sowie Änderungen der ergänzenden Bedingungen/TAB.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Netzstrukturdaten des Gasnetzes in Schorndorf werden vom zuständigen Gasnetzbetreiber veröffentlicht. Dazu gehören unter anderem Angaben zur Netzlänge nach Druckstufen, zur Jahresarbeit, zu Ausspeisepunkten und zur Jahreshöchstlast. Die aktuellen Originaldaten finden Sie bei Netze BW.

Bereitstellen / verlinken:
[LINK: Netze BW – Gas-Netzstrukturdaten]
[DATEI: optional lokale Kopie / Archiv, falls intern gewünscht]

Empfohlene Links:
[LINK: aktuelle Veröffentlichung Netze BW]

Hinweis: Nach § 23c Abs. 4 EnWG erfolgt die Veröffentlichung jeweils zum 1. April. Die Pflicht liegt beim Betreiber des Gasversorgungsnetzes, nicht beim bloßen Eigentümer des Netzes.

Informationen zur Gasbeschaffenheit und zu den veröffentlichten Brennwerten stellt der zuständige Gasnetzbetreiber Netze BW bereit. Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zu den aktuellen Angaben.

Bereitstellen / verlinken:
[LINK: Netze BW – Gasbeschaffenheit / Brennwerte]

Empfohlene Links:
[LINK: aktuelle Gasbeschaffenheit]
[LINK: aktueller Abrechnungsbrennwert]

Hinweis: § 23c Abs. 6 Nr. 1 EnWG verlangt die Veröffentlichung der Gasbeschaffenheit hinsichtlich des Brennwerts sowie des Abrechnungsbrennwerts des Vormonats am zehnten Werktag des Monats.

Im örtlichen Gasverteilnetz werden die nach den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben anzuwendenden Standardlastprofile eingesetzt. Die aktuell gültigen Profile werden vom zuständigen Netzbetreiber veröffentlicht.

Bereitstellen / verlinken:
[LINK: Netze BW – Standardlastprofile Gas]

Empfohlene Links:
[LINK: aktuelle Standardlastprofile]

Hinweis: § 23c Abs. 6 Nr. 3 EnWG nennt die im örtlichen Verteilernetz zur Anwendung kommenden Standardlastprofile als zu veröffentlichende netzrelevante Daten.

Sie möchten prüfen, ob ein Bereich in Schorndorf an das örtliche Gasverteilnetz angeschlossen ist? Die gesetzlich vorgesehene Darstellung des Gasnetzgebiets finden Sie in der aktuellen Veröffentlichung des zuständigen Netzbetreibers.

Bereitstellen / verlinken:
[LINK: Netze BW – Netzgebietskarte Gas]

Empfohlene Links:
[LINK: aktuelle Netzgebietskarte]

Hinweis: § 23c Abs. 6 Nr. 4 EnWG verlangt eine schematische Karte des örtlichen Gasverteilnetzes im Gemeindegebiet.

Für den Anschluss weiterer Anlagen und Netze sowie für den Zugang zum Gasnetz gelten die gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben. Die jeweils aktuellen Anschluss- und Zugangsregeln werden vom zuständigen Netzbetreiber Netze BW veröffentlicht.

Bereitstellen / verlinken:
[LINK: Netze BW – Netzzugang Gas]
[LINK: Kooperationsvereinbarung Gas]
[LINK: relevante Marktpartnerinformationen]

Empfohlene Links:
[LINK: aktuelle Anschluss- und Zugangsregeln]

Hinweis: § 23c Abs. 6 Nr. 2 EnWG verpflichtet Betreiber von Gasverteilernetzen zur Veröffentlichung der Regeln für Anschluss und Zugang anderer Anlagen und Netze.

Gasinstallationsunternehmen, die in unserem Netzgebiet Arbeiten an Gasanlagen ausführen, benötigen grundsätzlich eine Eintragung in ein Installateurverzeichnis gemäß § 13 Abs. 2 Niederdruckanschlussverordnung (NDAV).

Bereits bei einem anderen Netzbetreiber eingetragen?
Wenn Ihr Unternehmen bereits in einem Installateurverzeichnis eingetragen ist, können Sie grundsätzlich auch in unserem Netzgebiet tätig werden. Eine zusätzliche Eintragung ist nicht erforderlich, sofern die geltenden Voraussetzungen erfüllt sind.

In das Installateurverzeichnis werden grundsätzlich Installationsunternehmen mit Firmensitz in unserem Netzgebiet aufgenommen.

Zusammenarbeit mit dem Installationshandwerk

Für die Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern und Installationsunternehmen gelten die entsprechenden Richtlinien des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Sie schaffen einen einheitlichen Rahmen für die sichere und fachgerechte Ausführung von Gasinstallationen.

[LINK: Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen]

Antrag auf Eintragung

Die Eintragung in das Installateurverzeichnis können Sie schriftlich beantragen. Bitte reichen Sie hierfür die erforderlichen Unterlagen vollständig ein:

[DATEI: Antrag auf Eintragung Installateurverzeichnis Gas]
[DATEI: erforderliche Nachweise]
[DATEI: weitere Unterlagen]

Ansprechpartner
[NAME / TELEFON / E-MAIL]
[LINK: Kontakt]